Arbeitsrecht
Fast die Hälfte
der vor Deutschen Gerichten erhobenen Klagen, betreffen das Arbeitsrecht
und dabei zum größten Teil Kündigungsschutzklagen. Ein
Arbeitgeber, der unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, benötigt
für eine Kündigung einen sachlichen Grund. Der Arbeitnehmer
hat nach Zugang der Klage 3 Wochen Zeit, um die Klage wegen der fehlenden
sozialen Rechtfertigung anzugreifen. In Arbeitsrechtssachen ist daher
regelmäßig Eile geboten, so dass wir an dieser Stelle ausdrücklich
darauf hinweisen müssen, dass hier Fristen laufen könnten, die
während der Online Beratung verstreichen könnten.
Wenn Arbeitnehmer
und Arbeitgeber nicht über eine Kündigung streiten, geht es
meistens um Geld, sei es ausstehendes Gehalt, Urlaubsabgeltung oder Schadensersatz.
Eine Besonderheit
besteht beim arbeitsgerichtlichen Verfahren darin, dass in der ersten
Instanz jeder seine Anwaltskosten und Auslagen selbst trägt. Dies
gilt ganz unabhängig davon, ob Sie den Fall gewinnen oder verlieren.
Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind, kann ein arbeitsgerichtlicher
Prozess mit anwaltlicher Vertretung durchaus teuer werden, typischerweise
entstehen bei einem gerichtlichen Vergleich 3 Anwaltsgebühren, die
aus dem Streitwert von 3 Monatsgehältern berechnet werden. Sie können
die dabei anfallenden Gebühren aus der Gebührentabelle ablesen.
Selbstverständlich
können Sie sich vor dem Arbeitsgericht auch selbst vertreten falls
Sie sich hinreichend mit dem Arbeitsrecht auskennen oder beraten haben
lassen. Falls Ihnen die finanziellen Mittel fehlen, um einen Rechtsanwalt
zu beauftragen, können Sie auch Prozesskostenhilfe beantragen.
Themenübersicht:
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Kündigungsschutzklage
Sie sind Arbeitnehmer
und haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Sie möchten
wissen, ob die Kündigung wirksam ist und ob Sie sich hiergegen wehren
können oder sollten.
Was wir für
Sie tun können:
Wir prüfen die
Kündigung anhand Ihrer Angaben auf die Wirksamkeit und beurteilen
die Möglichkeiten einer Kündigungsschutzklage. Bitte beachten
Sie dabei, dass wir nur die Ausführungen und Unterlagen in die Prüfung
einbeziehen können, die Sie uns vorlegen. Entscheidend ist hierbei
häufig der Arbeitsvertrag und eventuell geltende Tarifverträge.
Was wir von Ihnen
benötigen:
Am besten wäre
es, wenn Sie uns die folgenden Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail zusenden
würden (Kontakt):
- Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben
- bisher geführte
Korrespondenz.
Bitte gehen Sie in
der Schilderung des Sachverhalts auf die folgenden Fragen ein:
- Wann haben Sie
die Kündigung erhalten, haben Sie ein Empfangsbekenntnis oder einen
Auflösungsvertrag unterschrieben?
- Seit wann sind
Sie in dem Betrieb beschäftigt?
- Wann sind Sie geboren?
Wie viele Beschäftigte hat der Betrieb?
- Gibt es in Ihrem
Unternehmen einen Betriebsrat und falls ja, wurde dieser angehört?
- Falls die Kündigung
auf Gründe, die in Ihrer Person liegen oder auf Ihr Verhalten gestützt
wurde, beschreiben Sie bitte möglichst genau, was Ihnen zum Vorwurf
gemacht wird.
- Wurde aus dem
gleichen Grund bereits eine Abmahnung erteilt?
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Zeugniserteilung
Sie sind als Arbeitnehmer
aus einem Betrieb ausgeschieden und haben ein Zeugnis erhalten mit dem
Sie nicht vollständig einverstanden sind oder gar kein Zeugnis erhalten.
Sie möchten wissen, welche Leistungen mit dem Zeugnis bescheinigt
wird und ob das Zeugnis rechtlich angreifbar ist.
Die Abfassung eines
Arbeitszeugnisses ist eine Kunst für sich. Da ein Arbeitszeugnis
keine ausdrücklichen negativen Bemerkungen enthalten darf, wird die
tatsächliche Bewertung in positiven Frasen versteckt. Ein geübter
Arbeitgeber oder Personalchef kann diese Floskeln entschlüsseln und
weiß, was gemeint ist, wenn zum Beispiel die besondere Geselligkeit
eines Mitarbeiters gelobt wird: Gemeint ist damit nämlich, dass der
Arbeitnehmer regelmäßigen Alkoholmissbrauch betreibt.
Manchmal erteilen
Arbeitgeber ohne es zu wollen ein vernichtendes Zeugnis oder glauben,
Spitzenleistungen bescheinigt zu haben, wo tatsächlich nur Mittelmaß
auf dem Papier steht.
Was wir für
Sie tun können:
Wir überprüfen
für Sie Ihr Arbeitszeugnis und verraten Ihnen, wo Vorbehalte oder
negative Bewertungen versteckt wurden. Wir erklären Ihnen, welche
Möglichkeiten Sie haben, gegen ein Zeugnis vorzugehen.
Was wir von Ihnen
benötigen:
Zur Prüfung benötigen
wir natürlich Ihr Arbeitszeugnis, dass Sie uns per Post, Fax oder
E-Mail schicken können (Kontakt). Überprüfen
Sie Ihr Zeugnis nach Ihrer Einschätzung zunächst danach, ob
Ihre Tätigkeit korrekt und vollständig wiedergegeben wurde.
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Formular
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oben
Sachverhalt
Beschreiben Sie hier
Ihr Rechtsproblem und nehmen Sie zu den oben genanten Fragen Stellung!
Schreiben Sie uns auch, was Ihre Fragestellung ist.
Falls wir für
die Beantwortung Ihres Falles Unterlagen benötigen, schicken Sie
uns diese bitte per E-Mail,
Post oder Telefax (0931-52235).
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