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Vorsicht bei Online-Branchenverzeichnissen20.11.02: In letzter Zeit bekommen wir häufiger Anfragen von Mandanten, die ein Angebot eines Online-Branchenverzeichnisses erhalten. Teilweise entsteht der Eindruck, es handle sich um die Gelben Seiten, teilweise glauben die Kunden, der Grundeintrag sei kostenlos. Erst im Kleingedruckten findet sich eine Klausel, wonach schon der Grundeintrag mehrere Hundert Euro kosten soll. Die dafür erbrachte Gegenleistung, ein Eintrag in einem kaum beworbenen Branchenverzeichnis, ist den hohen Preis in der Regel nicht wert. Der Verlag besteht auf Vertragseinhaltung und weißt Widerrufserklärungen oder dergleichen als unbegründet zurück. Wer betroffen ist, sollte zunächst zur Fristwahrung Widerruf und Anfechtung erklären. cj
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