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Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt wurden die Unterhaltssätze angehoben. Für viele Anspruchsberechtigte ergeben sich dadurch höhere Zahlungsansprüche. Die Düsseldorfer Tabelle ist für viele Berechnungen von Kindesunterhalt als Grundlage angesetzt worden. Häufig wird festgelegt, dass eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle auch Änderungen des zu zahlenden Kindesunterhalt zur Folge hat. In vielen Fällen können Sie den Unterhaltsbetrag direkt aus der Tabelle ablesen. Sie müssen jedoch beachten, dass bei der Anwendung der Tabelle von einem bereinigten Nettoeinkommen auszugehen ist und die Düsseldorfer Tabelle von drei Unterhaltsberechtigten (z.B. eine Frau und zwei Kinder) ausgeht. Teilweise sind Anpassungen vorzunehmen, einige Konstellationen lassen sich nur im Einzelfall entscheiden. Gerne beraten wir Sie online bei Fragen zum Unterehaltsrecht.
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