Neue Düsseldorfer Tabelle seit 1. Juli 2003 in Kraft

Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt wurden die Unterhaltssätze angehoben. Für viele Anspruchsberechtigte ergeben sich dadurch höhere Zahlungsansprüche. Die Düsseldorfer Tabelle ist für viele Berechnungen von Kindesunterhalt als Grundlage angesetzt worden. Häufig wird festgelegt, dass eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle auch Änderungen des zu zahlenden Kindesunterhalt zur Folge hat.

In vielen Fällen können Sie den Unterhaltsbetrag direkt aus der Tabelle ablesen. Sie müssen jedoch beachten, dass bei der Anwendung der Tabelle von einem bereinigten Nettoeinkommen auszugehen ist und die Düsseldorfer Tabelle von drei Unterhaltsberechtigten (z.B. eine Frau und zwei Kinder) ausgeht. Teilweise sind Anpassungen vorzunehmen, einige Konstellationen lassen sich nur im Einzelfall entscheiden.

Gerne beraten wir Sie online bei Fragen zum Unterehaltsrecht.

 

 

Nettoeinkommen des Barunterhalts-
pflichtigen

Altersstufen in Jahren
(§ 1612 a Abs. 3 BGB)

Vomhun-
dertsatz

Bedarfskon-
trollbetrag

 

 

0 - 5

6 - 11

12 - 17

ab 18

 

 

1

bis 1.300

199

241

284

327

100

730/840

2

1.300 - 1.500

213

258

304

350

107

900

3

1.500 - 1.700

227

275

324

373

114

950

4

1.700 - 1.900

241

292

344

396

121

1.000

5

1.900 - 2.100

255

309

364

419

128

1.050

6

2.100 - 2.300

269

326

384

442

135

1.100

7

2.300 - 2.500

283

343

404

465

142

1.150

8

2.500 - 2.800

299

362

426

491

150

1.200

9

2.800 - 3.200

319

386

455

524

160

1.300

10

3.200 - 3.600

339

410

483

556

170

1.400

11

3.600 - 4.000

359

434

512

589

180

1.500

12

4.000 - 4.400

379

458

540

622

190

1.600

13

4.400 - 4.800

398

482

568

654

200

1.700

 

über 4.800

nach den Umständen des Falles

 

 

Home