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Aufgrund der zahlreichen Fragen zum Filesharing haben wir eine Übersicht der häufigsten Fragen eingerichtet. Falls eine Frage unbeantwortet blieb, schreiben Sie uns an
wir fügen die Frage bei Eignung zur Liste hinzu. Bei individueller Beratung, nutzen Sie bitte unser Forumular zur Online-Rechtsberatung.
Ich besitze sehr viele gebrannten CDs und MP3-Dateien auf meiner Festplatte, die ich aus dem Netz geladen habe. Muss sich mit einer Anzeige rechnen? Derzeit richten sich die Maßnahmen der Musikindustrie hauptsächlich gegen Personen, die Werke im Internet zur Verfügung stellen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass sich die nächste Welle auch gegen Downloader richten wird. Ist der Besitz von illegal hergestellten Musik-Dateien (oder anderen Raubkopien) strafbar? Nein, die Verletzung des Urheberrechts knüpft allein an die Nutzung an. Der bloße Besitz von rechtswidrig hergestellten Werk nicht strafbar. Ob Gericht müsste zunächst bewiesen werden, dass die Werke auch tatsächlich für vielfältig oder verwertet wurden. Hieran kann es fehlen, wenn die Datenträger von Dritten überlassen wurden und nicht verwendet wurden. Das Anhören von rechtswidrig hergestellter Musik kann Urheberrechte verletzen. Ich habe in der Vergangenheit Kazaa genutzt. muss ich mit einer Hausdurchsuchungen rechnen? Was soll ich tun? Zwischen dem Zeitpunkt einer Rechtsverletzung und einer Durchsuchungsmaßnahme vergehen bei Bagatelldelikten typischerweise mehrere Monate. Es ist daher durchaus möglich, dass sich zahlreiche Nutzer in falscher Sicherheit wiegen. Für Handlungsmöglichkeiten suchen Sie einen Anwalt auf. Wie kommen die an meine Daten? Wer über eine Tauschbörse Daten empfängt, muss seine IP-Adresse preisgeben. Mit dem Befehl "netstat" kann man unter Windows die aktivsten TCP/IP Verbindungen anzeigen. Die IP-Adresse lässt sich zum Provider zurückverfolgen. Die Provider und Telekommunikationsanbieter geben auf richterlichen Beschluss (oft auch auf ein Fax der Polizei) ihre Verbindungsdaten heraus. Die Erfahrung zeigt, dass die Daten auch über die Speicherfristen des Teledienstedatenschutzgesetzes hinaus verfügbar sind oder häufig gespeichert werden, obwohl sie für die Abrechnung gar nicht notwendig waren und da er nicht gespeichert werden durfte. Ein Beweisverwertungsverbot lässt sich hieraus jedoch nicht ableiten. Ist der Download von Musik über Tauschbörsen rechtswidrig? Muss ich befürchten, angezeigt zu werden? Nach der bis zum 10.
September 2003 geltenden Rechtslage war das Herunterladen von Musik nach
der vorwiegend vertretenen Rechtsauffassung zum privaten Gebrauch zulässig.
Viele Juristen gehen seit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes
davon aus, dass der Download von Musik auch zum Privatgebrauch nunmehr
unzulässig sein soll. Nach der Neufassung des §53 UrhG ist eine
Nutzung zum eigenen privaten Gebrauch rechtswidrig, wenn eine offensichtlich
rechtswidrige hergestellte Vorlage verwendet wird. Vielfach wird daher
vertreten, dass von Musik, die auf rechtswidrige Weise bei Kazaa angeboten
wird, keine rechtmäßige Privatkopie hergestellt werden kann.
Darf ich, die von einer Original CD hergestellte MP3s im Internet bereitstellen? Nein. Das Bereitstellen von Musik ist ohne Erlaubnis der Rechteinhaber rechtswidrig. Darf ich MP3-Dateien auf anderem Weg austauschten? Eine rechtmäßig hergestellte Privatkopie kann durchaus Vorlage für die Anfertigung weiterer Kopien sein. Allerdings handelt derjenige rechtswidrig, der eine Privatkopie an Personen weitergeht, die nicht mit ihm durch ein persönliches Band verbunden sind.
Die Herstellung einer Privatkopie ist zulässig, solange hierzu kein Kopierschutz umgangen wird. Die Umgehung des Kopierschutzes ist zum privaten Gebrauch nicht strafbar, aber trotzdem rechtswidrig und aber zivilrechtlich verfolgt werden. Was gilt bei Filmen und Computerprogrammen? Film und Musik werden grundsätzlich gleich behandelt, so dass die Herstellung von Privatkopien möglich ist. Bei Software gibt es keine legale Privatkopie. Auch "ausgelagerte Sicherungskopien" sind unzulässig. ist es legal ,
wenn ich internetradio aufzeichne (z.B. mit StreamRipper32 ) Das Mitschneiden von Radiosendungen zu privaten Zwecken ist unabhängig davon ob dies über Rundfunk oder Internet übertragen wird im Rahmen des § 53 UrhG zulässig. Sie können auch die dabei angefertigten Stücke auf CD brennen, sofern es sich lediglich um einzelne Stücke handelt. Ob die Weitergabe an Dritte zulässig ist, hängt davon ab, wie nah der Dritte verbunden ist. Bei Angehörigen und engen Freunden dürfte dies der Fall sein, bei Arbeitskollegen und Schulfreunden kann dies durchaus schon problematisch sein.
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