Brief von Impuls LCV, Wolfort, 25.000 EUR gewonnen?

In den letzten Tagen erhielten neben vielen anderen Bundesbürgern auch einige unserer Mandanten Post von einer Fa. IMPULS, LCV, Postfach 555, A-6961 Wolfurt, mit der Ankündigung, man habe 25.000 EUR gewonnen. Wer dann bei der Gewinnhotline anrief, zahlt viel Geld für eine 0190-Nummer, sieht jedoch von seinem Gewinn nichts.

Der Gesetzgeber hat vor zwei Jahren eine neue Vorschrift in das BGB aufgenommen, wonach Gewerbetreibende, die bei Verbrauchern den Anschein erwecken, sie hätten etwas gewonnen, diesen Gewinn auch auszahlen müssen (§ 661a BGB). Dieser Anspruch wurde seit Einführung der Vorschrift schon von verschiedenen Gerichten in ähnlichen Fällen zugesprochen. Die Schwierigkeit besteht jedoch in der Ermittlung des Absenders und der wirksamen Vollstreckung.

Wir raten unseren Mandanten derzeit, auf das Angebot nicht zu reagieren und natürlich keine Anrufe zu der Gewinnhotline zu tätigen. Soweit Rechtschutzdeckung besteht, bereiten wir eine Klage gegen die Absender vor.

Diskussionen zum Thema gibt es unter http://www.aerger-forum.de/.

Wer über den weitere Verlauf informiert werde möchte, kann per Mail Kontakt zu uns aufnehmen.

3.12.02

Nach Angaben der Gemeinde Wolfurt gehört das Postfach der Fa. Alpenversand Handels GesmbH, GeFü: Hans Lichtblau, Wolfgang Leebgasse 19/1, A-2380 Perchtoldsdorf.

Eine Anfrage zur Bestätigung wurde an die österreichische Post geschickt.

Die 0190-Nummer wurde von der deutschen Firma Legion an eine österreichische Firma vergeben. Eine schriftliche Bestätigung erwarten wir in den nächsten Tagen.


Update: 13.12.02

Wir haben in den letzten Tagen in verschiedenen Richtungen ermittelt, Rechtsanwälte, Verbraucherzentralen und Behörden befragt und Deckungszusagen für unsere Mandanten eingeholt. Wir kennen mittlerweile die offiziellen Betreiber des Postfaches und der 0190er-Nummer und haben eine gute Vorstellung von deren Hintermännern.

Die Inhaber des Postfaches 555 in Wolfurt (bei Bregenz) sind korrekte Gegner einer zu erhebenden Klage. Die Schwierigkeit besteht jedoch darin, dass man zwar leicht ein obsiegendes Urteil gegen die Absender erreichen wird, jedoch bei der Vollstreckung gegen die Briefkastenfirmen Schwierigkeiten haben wird. Eine Vielzahl von Anwälten klagt derzeit gegen die bekannte Alpenversandgesellschaft, der das Postfach gehört, voraussichtlich werden sie aber die Urteile nicht vollstrecken können.

Kurz: Vor Gericht zu gewinnen, ist leicht. Geld zu sehen, ist schwer.

Wir halten es für sinnvoller von vornherein auch gegen die Hintermänner vorzugehen und diese persönlich in Haftung zu nehmen. Außerdem sollte die Vollstreckung nicht einfach in das ausländische Gesellschaftsvermögen erfolgen, sondern in Forderungen Dritter und inländische Vermögensmassen, die ohne Zweifel vorhanden sind.

Wertvolle Informationen haben wir hierzu von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern erhalten, die schon seit einigen Jahren in Sachen LCV u.a. recherchiert. Wir haben auch Mitstreiter wie z.B. den Kollegen Rechtsanwalt Niehuus getroffen, mit dem wir zusammenarbeiten werden.

Für die Betroffenen dürfte folgendes gelten:

Wer rechtschutzversichert ist, sollte möglichst bald Klage erheben und einen Titel erwirken. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten von einstweiligen Verfügungen zur Vollstreckungssicherung geprüft. Die ersten Klagen werden wir in den nächsten Tagen anhängig machen und auf der Beklagtenseite ggf. erweitern.

Wer nicht versichert ist, sollte sich des Kostenrisikos bewusst sein. Möglich ist die Bildung von Risikogemeinschaften oder das Führen von Musterprozessen zur Minderung der Kosten. In jedem Fall werden aber Kosten entstehen.

Wer nicht versichert ist und auch kein Risiko eingehen möchte, kann zunächst abwarten, welche Rechtsverfolgung erfolgreich sein wird, muss jedoch damit rechnen, dass andere früher zum Zuge kommen und man selbst leer ausgehen wird.

cj

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