WERICO mahnt Homepage-Betreiber ab

Wer auf seiner Homepage Wetterdaten der Firma METEO-data verwendet oder auch nur Links dort hingesetzt hat, oder ein nicht ganz vollständiges Impressum auf seiner Seite führt, gehört zur Zielgruppe der österreichischen Firma WERICO websites right control GmbH. Diese selbsternannten Ordnungshüter des Internets verdienen ihr Geld dadurch, dass sie im eigenen Namen angebliche Gesetzesverstöße im Internet kostenpflichtig abmahnen oder für seinen einzig bekannten Kunden, die METEO-data GmbH, Lizenzgebühren einfordern, die für angeblich missbräuchliche Verwendung von Wetterdaten angefallen sein sollen.

Diese Lizenzgebühren betrugen in den uns bekannten Fällen mal knapp 2.000,00 €, in einem anderen Fall wurde gleich eine Rechnung über 37.400,00 € gestellt. Dabei wurde gleichzeitig angedroht, dass man die Logfiles auswerten werde, um festzustellen, ob die angeblich rechtswidrige Nutzung nicht schon seit vielen Jahren betrieben wurde, so dass möglicherweise noch viel höhere Lizenzgebühren angefallen seien.

Die Homepage-Betreiber, die diesen Ansprüchen per Brief oder E-Mail widersprechen, erhalten Mahnungen oder manchmal Kulanzangebote, bei denen WERICO anbietet, den Vorgang gegen Zahlung einer etwas niedrigeren Summe einzustellen.

In zwei uns unmittelbar bekannten Fällen, wurde die Forderung unverzüglich storniert, nachdem auf die rechtliche Situation hingewiesen wurde und negative Feststellungsklage angedroht wurde. Es gab jedoch so manche Opfer, die sich auf ein Kulanzangebot eingelassen haben und Zahlungen geleistet haben.

Die Forderungen der WERICO sind in vielen Fällen zumindest teilweise unberechtigt, obwohl teilweise tatsächlich Verstöße gegen Urheberrecht oder Teledienstrecht vorlagen. In den Fällen der angeblich fehlenden Pflichtangaben in dem nach neuen Gesetz vorgeschriebenen Anbietererkennungen, darf das Schreiben der WERICO als freundlicher Hinweis verstanden werden, ob tatsächlich ein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten besteht, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.

In den Fällen des Wetterkartenmissbrauchs fehlt es schon häufig an der urheberrechtlichen Verwertung der Inhalte, wenn z. B. lediglich ein Link auf eine andere Seite gesetzt wird. Anders könnte es aussehen, wenn durch die Art der Verlinkung (Framing, Inline) der Eindruck eines eigenen Inhaltes vermittelt wird.

Von Mandanten wurde uns berichtet, dass auf den Seiten der METEO-data ausdrücklich dazu aufgerufen wurde, Links anzubringen oder Daten zu übernehmen, ohne dass dabei ein Hinweis auf Lizenzkosten angebracht wurde. Wer sich auf das freundliche Angebot eingelassen hat, bekam dann etwas später Post von WERICO.

Betroffene sollten Ihren Fall in Ruhe prüfen (lassen), um dann entscheiden zu können, ob man die Rechnungen und Mahnung schlicht ignorieren sollte oder Verhandlungen aufnimmt.

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