Rechtsberatung

Häufig gestellte Fragen zur Online-Rechtsberatung


Kann ich die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung ersetzt bekommen?

Wie sieht die Antwort auf meine Anfrage bei der E-Mail-Beratung aus?

Welche Probleme eignen sich für die Online-Beratung?

Welche Rechtsbereiche decken Sie ab?

Wer bearbeitet meinen Fall, muss ich das Rechtsgebiet angeben?

Können Sie auch die weitere Bearbeitung des Falles übernehmen?

Warum können sie nicht einfach eine Pauschalgebühr vorab festlegen?

Was kostet die Online-Beratung per E-Mail?

Was kostet die Beratung per Telefon?

Muss ich meinen Namen angeben?

Muss mein Gegner die Anwaltskosten für die Erstberatung erstatten?

Warum gibt es keine kostenlose Online-Beratung?

Was passiert, wenn ich die Kostennote nicht bezahle?

Was passiert, wenn ich den Fall weiter von Ihnen bearbeiten lasse?

Kann ich den Auftrag auch widerrufen?


 

 

Kann ich die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung ersetzt bekommen?

Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung den vorgetragenen Sachverhalt umfasst, können Sie sich vor der Anfrage eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung einholen. Sie können dann unsere Rechnung bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen, falls nötig übersenden wir Ihnen auch unsere Stellungnahme per Post. Wir werden bei der Erstberatung allerdings keine eigenen Anfragen bei der Rechtsschutzversicherung übernehmen.

Der Deckungsumfang von Rechtsschutzversicherungen ist recht unübersichtlich. Streitigkeiten aus Arbeits-, Miet- oder Verkehrsrecht werden über gesonderte Bausteine abgesichert. Vertragliche Streitigkeiten sind von der allgemeinen privaten Rechtsschutzversicherung größtenteils umfasst, bei gewerblichen Verträgen in der Regel ausgeschlossen.

Ihre Rechtsschutzversicherung muss zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles (dieser ist das Entstehen des Rechtsproblemes und nicht der Zeitpunkt der Beratung) für drei Monate bestanden haben.

Bei Versicherten der AdvoCard und Arag können wir die Beratungsgebühren direkt mit der Versicherung abrechnen. Beachten Sie jedoch, dass die Gebühren häufig niedriger sind als der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt.

 

Wie sieht die Antwort auf meine Anfrage bei der E-Mail-Beratung aus?

n der Regel umfasst das Gutachten je nach Fall ca. 2 bis 4 Seiten. Wir stellen eine Zusammenfassung der Lösung dar und begründen dann im Einzelnen die Frage nach der rechtlichen Situation. Weiterhin geben wir Ihnen Hinweise, wie Sie Ihr Recht umsetzen können oder wie Sie sich weiter verhalten sollten. Dabei gehen wir auf alle von Ihnen aufgeworfenen Fragen ein und nennen soweit sinnvoll die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen. Wenn sich Fragen zum Verständnis ergeben, werden diese selbstverständlich kostenlos beantwortet. Wenn sich jedoch aus der Beratung weiterer Beratungsbedarf ergibt, der aus der ursprünglichen Anfrage noch nicht hervorging, überschreitet dies den Rahmen der Erstberatung, so dass wir Ihnen für die weitere Beratung ein neues Honorarangebot unterbreiten.

 

Welche Probleme eignen sich für die Online-Beratung?

Fast zu jedem Rechtsproblem lassen sich online ein paar Ratschläge geben, allerdings lassen sich nicht alle Rechtsprobleme durch eine einmalige Beratung endgültig lösen. Selbständige Mandanten, die Ihre Fälle gerne so weit wie möglich alleine bearbeiten, können über die Online-Beratung die entscheidenden Expertentipps erhalten.

In manchen Fällen werden Sie feststellen, dass eine Antwort wieder neue Fragen aufwirft, die nur anhand einer weitere Aufklärung des Sachverhaltes beantwortet werden können. In diesem Fall wäre eine telefonische Beratung sinnvoller. Wir teilen es Ihnen mit, wenn das Problem, dass Sie uns geschildert haben für eine Online-Rechtsberatung per E-Mail ungeeignet ist.

Häufig erhalten wir auch Anfragen zu sehr umfangreichen und komplizierten Fällen, wo lediglich eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten oder Überprüfung der bisherigen rechtlichen Schritte erbeten wird.

 

Welche Rechtsbereiche decken Sie ab?

Zwar durchläuft jeder Rechtsanwalt eine sehr weitgefächerte Ausbildung mit der sich die meisten alltäglichen Fälle lösen lassen, oft benötigt man jedoch Spezialisten. Unsere Kollegen sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeitsrecht, Online-Recht, Urheber- und Wettbewerbsrecht, Sozialrecht, Familienrecht und Mietrecht tätig.

 

Wer bearbeitet meinen Fall, muss ich das Rechtsgebiet angeben?

Manchmal kann es Ihnen schwer fallen, das jeweilige Problem dem einschlägigen Rechtsgebiet zuzuordnen. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie und leiten Ihre Anfrage falls nötig an den zuständigen Kollegen weiter.

 

Können Sie auch die weitere Bearbeitung des Falles übernehmen?

Selbstverständlich beschränken wir uns nicht nur auf die Online-Beratung, sondern können auch mit ihrem Gegner korrespondieren oder Sie vor Gericht vertreten, sofern die örtliche Entfernung dies zulässt. Die Kosten der ersten Beratung werden auf die weiter anfallenden Gebühren angerechnet. Wir unterbreiten Ihnen auf Anfrage ein entsprechendes Angebot.

 

Warum können sie nicht einfach eine Pauschalgebühr vorab festlegen?

Das Gesetz verbietet uns Rechtsanwälten, ohne schriftliche Vereinbarung eine Gebühr zu veranschlagen, die höher ist als die gesetzliche Gewähr nach der Tabelle. Bei einer Pauschalgebühr bestünde die Möglichkeit, dass unsere pauschale die gesetzliche Gebühr übersteigt. Daher überprüfen wir zunächst, ob unsere Pauschalgebühr in dem konkreten Fall zu hoch ist.


Was kostet die Online-Beratung per E-Mail?

Die Kosten der Rechtsberatung richten sich zunächst nach dem Gegenstandswert und der sich daraus ergebenden Gebühr nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Demnach liegen die Gebühren zwischen 5 und 180 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Wir möchten den Kosten- und Zeitvorteil, den wir oft durch die Abwicklung über das Internet erreichen, bei der Berechnung der Gebühren berücksichtigen, sofern er vorliegt. Die für alle Anwälte bindende Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung erlaubt bei Erstberatung die Vereinbarung von Stunden- oder Pauschalsätzen, die in Einzelfällen unter den ansonsten anfallenden Gebührensätzen liegen. Wir unterbreiten Ihnen einen Gebührenvorschlag, der im angemessenen Verhältnis zu Streitwert, Haftungsrisiko und Schwierigkeit des Falles steht. In der Vergangenheit betrugen die meisten vorgeschlagenen Gebühren zwischen

EUR 29,00 und EUR 100,00 inkl. Umsatzsteuer.

Für einfache Fälle haben wir die Quick-Info-Anfrage zum Preis von EUR 19,50 eingerichtet.

Bei Fällen mit besonders geringem Streitwert müssen wir die Beratung manchmal ablehnen, um keine Gebührenüberschreitung zu begehen. Bei besonders umfangreichen Gutachtensanfragen, kann eine Abrechnung nach den Tabellenbeträgen der BRAGO nötig sein.

In keinem Fall erheben wir ohne schriftliche Vereinbarung Gebühren, die höher sind als es der gesetzliche Gebührenrahmen vorsieht. Die von uns per E-Mail vorgeschlagene Gebühr enthält alle Auslagen und Steuern, weitere Kosten entstehen durch die E-Mail Beratung nicht.

 

Was kostet die Beratung per Telefon?

Die Sätze für die Beratung am Telefon sind mit denen der Erstberatung per E-Mail vergleichbar. Wir bieten die telefonische Beratung jedoch nicht an, wenn der Gebührenwert 45 EUR brutto unterschreiten würde.

 

Muss ich meinen Namen angeben?

Häufig erhalten wir Anfragen mit abgekürzten oder pseudonymisierten Namen. Wir benötigen Ihren Namen und Adresse aus zwei Gründen: Wir müssen prüfen können, ob wir Ihren Gegner bereits anwaltlich vertreten, da wir nicht auf beiden Seiten eines Rechtsstreits gleichzeitig tätig sein dürfen. Zum anderen benötigen wir Ihren Namen für die Zustellung unserer Adresse. Eine anonyme Beratung ist jedoch gegen Vorauskasse möglich.

 

Muss mein Gegner die Anwaltskosten für die Erstberatung erstatten?

Wenn Sie in einem Verkehrsunfall geschädigt wurden und sich hierzu online beraten lassen, können Sie diese Kosten in der Regel mit den anderen Schadenspositionen ansetzen und von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.

Auch wenn Sie einen Anspruch auf Zahlung per Mahnung geltend machen, können Sie außergerichtliche Kosten als Schadensersatz geltend machen, falls sich der Schuldner im Verzug befand.

 

Warum gibt es keine kostenlose Online-Beratung?

Das Gesetz namentlich die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung verbietet es Rechtsanwälten, kostenlos tätig zu werden. Zwar dürfen Rechtsanwälte bei der Erstberatung eine niedrigere Gebühr ansetzen, sie dürfen jedoch nicht völlig auf den Gebührenanspruch verzichten. Das würden wir aber - ehrlich gesagt - auch ohne das Gesetz nicht tun.

 

Was passiert, wenn ich die Kostennote nicht bezahle?

Fast alle unsere Mandanten bezahlen die Kostennoten umgehend. Das macht die Arbeit unkompliziert und effizient. Falls eine Kostennote mal vergessen wurde, schicken wir eine freundliche und zunächst kostenlose Erinnerung mit einer Fristsetzung. Wird diese jedoch nicht eingehalten entstehen weitere Kosten. Forderungseinzug gehört zum anwaltlichen Standardgeschäft und wird auch bei eigenen Ansprüchen gesondert vergütet. Durch die Eintreibung von Forderungen entstehen weitere Anwaltskosten in Höhe von 25,01 EUR bis 62,53 EUR im Mahnverfahren.

 

Was passiert, wenn ich den Fall weiter von Ihnen bearbeiten lasse?

Die Kosten der Erstberatung werden auf die weiteren Anwaltsgebühren verrechnet. Wenn Sie also einen Prozess betreiben, entstehen durch die Erstberatung keine weiteren Kosten.

 

Kann ich meinen Auftrag zur Beratung widerrufen?

Nach § 312 d BGB steht einem Verbraucher ein 14tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch gem. § 312 d Abs. 3 BGB, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat. Dies ist bei der Online-Beratung in den meisten Fällen der Fall, wenn eine Antwort innerhalb von weniger als 14 Tagen erwünscht wird. Der Widerruf ist daher so lange möglich, bis wir mit der Prüfung des Falles begonnen haben. Das bedeutet, dass der Widerruf zum Teil ausgeschlossen ist, selbst wenn wir Ihnen die fertige Antwort noch nicht zugeschickt haben.

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