Rechtsberatung online


Online- und Medienrecht

Themenübersicht:

 

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Web-Site-Check

Sie sind Betreiber einer Web-Site und möchten wissen, ob Sie alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten haben oder ob Ihnen rechtliche Schwierigkeiten in Form von Abmahnungen oder Bußgeldern drohen könnten.

Wer heute Seiten ins Internet stellt oder sogar Geschäfte online abwickelt, sieht sich mit einer Vielzahl von Vorschriften konfrontiert. Da gelten nicht nur die Gesetze aus der Offline-Welt, sondern auch eine Vielzahl von neuen Bestimmungen, die der Gesetzgeber für den Umgang mit dem Internet geschaffen hat. Das beginnt bei Anbieterkennungen und Aufklärungspflichten und hört bei der Verantwortlichkeit für Links zu fremden Seiten noch lange nicht auf.

Was wir für Sie tun können:

Wir bieten Ihnen eine Überprüfung Ihrer Homepage auf die Vereinbarkeit mit dem geltenden deutschen Recht im Hinblick auf das Teledienstegesetz, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Handelsrecht und die E-Commerce-Richtlinie. Sofern Sie Waren über das Internet vertreiben, überprüfen wir auch Ihren Bestellvorgang und die Vereinbarkeit mit den verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen.

Was wir von Ihnen benötigen:

Bei einfachen Seiten reicht uns schon eine URL aus. Falls wir weitere Funktionen wie zum Beispiel einen Bestellvorgang für Sie testen sollen, benötigen wir gegebenenfalls Zugangsdaten.

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Domainrecht

Sie sind Inhaber einer Domain und sehen sich mit einem Anspruch eines anderen (vielleicht sogar schon mit dessen Abmahnung) konfrontiert. Oder: Sie sind Inhaber von einem Namensrecht und möchten wissen, ob und wie Sie die Domain von einem anderen herausverlangen können.

Seit es Domains gibt wird darüber gestritten, wer die besseren Rechte an Domains wie heidelberg, freundin, shell oder mitwohnzentrale hat. Kompliziert wird die Sache erst, wenn unterschiedliche Schutzrechte aufeinandertreffen, zum Beispiel der bürgerliche Name, eine Marke, eine Firma oder einfach nur eine lang genutzte Seite.

Was wir für Sie tun können:

Wir prüfen für Sie die Rechtslage und sagen Ihnen, wie Sie Ihr Recht durchsetzen oder sich gegen unberechtigte Abmahnungen verteidigen.

Was wir von Ihnen benötigen:

Nennen Sie uns die streitgegenständlichen Namen und welche Rechte daran behauptet werden. Falls Ihnen bereits einen Abmahnung zugegangen ist, schicken Sie uns den Schriftsatz per Fax, Mail oder Post (Kontakt).

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Urheberrechte

Sie erstellen Computerprogramme, Webseiten oder Grafiken und möchten wissen, welche Rechte Ihnen als Urheber zustehen.

In vielen mündlichen oder schriftlichen Verträgen wird nur wenig über das Urheberrecht bestimmt. Dies führt spätestens dann zu Schwierigkeiten, wenn die Parteien im Dissens auseinander gehen. Der Urheber möchte wissen, ob er dem Kunden die Weiterverwendung, Verbreitung oder Veränderung seiner Werke verbieten kann und ob er sein Werk auch für andere Zwecke verwerten darf. Häufig wird es dabei auf die Auslegung des Vertragsverhältnisses ankommen, insbesondere wenn keine schriftlichen Abreden getroffen wurden.

Was wir für Sie tun können:

Wir überprüfen für Sie Ihren Vertrag anhand der schriftlichen Unterlagen oder Ihrer Beschreibung des Vertragsverhältnis und informieren Sie darüber, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese verteidigen oder durchsetzen können.

Was wir von Ihnen benötigen:

Sofern Ihnen keine schriftlichen Unterlagen über das Vertragsverhältnis vorliegen, benötigen wir genaue Angaben darüber, welches Ziel Ihr Auftraggeber mit dem Vertrag verfolgte, wie das Werk also eingesetzt werden sollte. Falls Sie in vorwiegend für einen Auftraggeber tätig gewesen sind, stellt sich auch die für das Urheberrecht bedeutende Frage, ob ein Arbeitsverhältnis vorlag. Dies kann selbst dann der Fall sein, wenn beide Parteien davon ausgingen, eine freie Mitarbeit vereinbart zu haben. Beschreiben Sie dazu Ihre Tätigkeit und dem Grad ihrer Weisungsbindung. Inwiefern waren sie in die Arbeitsorganisation ihres Auftraggebers eingebunden?

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Ärger mit Auktionen

Sie haben gerade einen Gegenstand bei eBay, Ricardo oder Offerto ersteigert, vereinbarungsgemäß im Voraus bezahlt, nur die Ware lässt auf sich warten. Oder Sie waren der Verkäufer und haben zwar geliefert, aber warten jetzt auf Ihr Geld. Genauso häufig gibt es nach Online-Auktionen Streit über Mängel oder falsche Bewertungen. Hier geht es meistens um gewöhnliches Kaufrecht, aber mit den Besonderheiten des Internets. Teilweise findet Verbraucherrecht Anwendung, etwa die Regel über Fernabsatzgeschäfte, oft geht es aber auch nur darum, wie man sein Recht durchsetzt.

Was wir für Sie tun können:

Wir überprüfen für Sie die Rechtslage. Wer haftet für Mängel oder Schäden beim Transport? Wie kann man seine Rechte wirksam durchsetzen? Wir schicken Ihnen Musterschreiben, mit denen Sie Ihren Forderungen Nachdruck verleihen können. Wenn Sie es wünschen können wir uns auch anwaltlich gegenüber Ihrem Gegner anzeigen und die weitere Bearbeitung für Sie übernehmen, wodurch allerdings der Rahmen der Erstberatung überschritten würde.

Was wir von Ihnen benötigen:

Schicken Sie uns die E-Mails über Ihren Zuschlag und die bisher geführte Korrespondenz mit Ihrem Kontrahenten! Falls sich der Streit um Mängel oder Schäden am Kaufgegenstand dreht, erläutern Sie auch, ob es sich um Transportschäden handelte und ob die Verpackung in Ordnung war. Wenn möglich sollten Sie uns auch die Artikelbeschreibung als Link oder Datei zuschicken.

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Unverbindliche Honoraranfrage:

Beschreiben Sie hier Ihr Rechtsproblem und Ihre Frage. Sie brauchen Ihre persönlichen Daten nicht sofort eingeben, sondern können diese übermitteln, wenn Sie unser Angebot annehmen möchten. Wir benötigen allerdings eine E-Mail Adresse.

Beachten Sie, dass wir nur die Informationen verarbeiten können, die Sie uns übermitteln, erwähnen Sie daher auch Details, die Ihnen zunächst nicht wichtig erscheinen. Erklären Sie uns, welches Ziel Sie anstreben (Zahlung, Unterlassung, Herausgabe, Berechnungen) und auf welche Informationen es Ihnen besonders ankommt.

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage per Mail: info (at) online-beratung.com.

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