Rechtsberatung online


Reiserecht

Vollmundig sind die Versprechen der Reiseveranstalter in den Katalogen. Die Realität sieht jedoch manchmal anders aus und die Enttäuschung ist groß, wenn das Traumhotel gerade für künftige Saisons neu renoviert wird und ein Großteil der versprochenen Infrastruktur nicht zur Verfügung steht.

Reiseveranstalter nehmen es oft wissentlich in Kauf, mangelhafte Reisen anzubieten, da sich die meisten Reisenden zwar beschweren, aber keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Unterm Strich geht diese Rechnung gut auf. Wer jedoch auf sein Recht besteht und weiß, was ihm zusteht, kann bei einer mangelhaften Reise einen Großteil des Preises und manchmal sogar mehr zurückverlangen.

 

Mangelhafte Pauschalreise - Welche Ansprüche stehen Ihnen gegen den Reiseveranstalter zu?

Sie sind gerade vom Urlaub zurückgekehrt und haben Mängel bei der Reise festgestellt. Reiseveranstalter haften für Mängel der Reise auch dann, wenn die Leistungen von ausländischen Vertragspartnern erbracht worden sind. Dabei muss es sich noch nicht einmal um Leistungen handeln, die im Reisepreis inbegriffen waren, da auch das Fehlen von angekündigten Einkaufsmöglichkeiten einen Mangel darstellen kann. Typische Mängel sind Lärm, Schmutz, Verspätungen, fehlende Leistungen oder Abweichungen der An- und Abreise.

Was wir für Sie tun können:

Wir prüfen für Sie anhand der Frankfurter Tabelle oder der einschlägigen Rechtsprechung, welche Reisepreisminderung für Sie in Betracht kommt und ob Ihnen Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zusteht. Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche selbst gegenüber dem Reiseveranstalter durchsetzen können und welche Fristen Sie dabei beachten müssen. (Bitte beachten Sie, dass Sie die Mängel soweit möglich gegenüber der Reiseleitung vor Ort anzeigen und innerhalb eines Monats nach Rückkehr beim Reiseveranstalter anzeigen müssen).

Was wir von Ihnen benötigen:

Bitte beschreiben Sie neben den aufgetretenen Mängeln auch die Reisebeschreibung, am besten anhand der Buchung oder Katalogbeschreibung. Haben Sie den Mangel vor Ort gemeldet? Gab es bereits eine Reaktion des Reiseveranstalters?

Was wir sonst noch für Sie tun können:

Wenn Sie möchten, können Sie uns auch mit der Abwicklung Ihres Reisemangels beauftragen. Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit dem Reiseveranstalter und verhandeln in Ihrem Namen über die angemessene Forderung. Falls eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann, können wir in Ihrem Auftrag Klage erheben.

Selbstverständlich informieren wir Sie über das entstehende Kostenrisiko und stimmen kostenauslösende Maßnahmen mit Ihnen ab. Häufig werden die Anwaltskosten bei berechtigten Mängeln vom Reiseveranstalter getragen, Ansprüche aus Reiserecht werden aber auch üblicherweise von privaten Rechtsschutzversicherungen mit abgedeckt. Falls Sie also rechtschutzversichert sind, können wir unsere Kosten direkt gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung abrechnen.

Sie können sich zunächst anhand der Online-Erstberatung über die Erfolgsaussichten Ihres Falles informieren. Falls Sie uns mit der weiteren Bearbeitung des Falles beauftragen sollten, werden diese Kosten auf die späteren Gebühren angerechnet.

Was wir benötigen, um Sie zu vertreten:

Wenn Sie uns mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche beauftragen, benötigen wir neben der Vollmacht auch Belege über die Reisebuchung, die Reisebeschreibung, Beschreibung der und möglichst Beweise für die aufgetretenen Mängel, eventuell die Bestätigung der örtlichen Reiseleitung über Ihre Beschwerde (Falls es sich um einen Mangel handelte, bei dem eine Abhilfe überhaupt möglich war) und gegebenenfalls die bisher geführte Korrespondenz.

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Unverbindliche Honoraranfrage:

Beschreiben Sie hier Ihr Rechtsproblem und Ihre Frage. Sie brauchen Ihre persönlichen Daten nicht sofort eingeben, sondern können diese übermitteln, wenn Sie unser Angebot annehmen möchten. Wir benötigen allerdings eine E-Mail Adresse.

Beachten Sie, dass wir nur die Informationen verarbeiten können, die Sie uns übermitteln, erwähnen Sie daher auch Details, die Ihnen zunächst nicht wichtig erscheinen. Erklären Sie uns, welches Ziel Sie anstreben (Zahlung, Unterlassung, Herausgabe, Berechnungen) und auf welche Informationen es Ihnen besonders ankommt.

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage per Mail: info (at) online-beratung.com.

 

 

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