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Verkehrsrecht

 

Verkehrsunfall - wie bekomme ich meine Schaden ersetzt?


Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt und möchten keinerlei Ärger mit der Abwicklung haben. Wir übernehmen für Sie die außergerichtliche Korrespondenz mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung und nehmen Ihre Interessen wahr. Soweit möglich rechnen wir unsere Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Wenn bei einem Unfall Ihr Fahrzeug beschädigt oder Sie selbst verletzt wurden, gilt es, eine Vielzahl von Ansprüchen gegenüber dem Schädiger zu beziffern und geltend zu machen. Hierzu zählen Ansprüche auf Scherzensgeld, Reparaturkosten (auch wenn das Fahrzeug selbst repariert wird), Ersatz vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Gutachtenkosten, Behandlungskosten, Höherstufungsschaden bei der Kaskoversicherung, aber auch verhältnismäßig kleine und oft vergessene Ansprüche auf Zahlung einer Kostenpauschale oder Verzugszinsen. Gelegentlich neigen Versicherungen gerade bei nicht anwaltlich vertretenen Anspruchsstellern dazu, unangemessenen Abzüge vorzunehmen oder völlig unsinnige Beweise oder Belege zu verlangen. Dieses Verhalten einiger Gesellschaften zahlt sich durchaus aus, da viele Privatpersonen die Abzüge hinnehmen, weil sie eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen. Versicherungen erkennen dies daran, dass kein Anwalt in Anspruch genommen wurde.

Was wir für Sie tun können:

Wir können für Sie die gesamte außergerichtliche Schadensabwicklung übernehmen. Wir ermitteln für die den Anspruchsgegner, machen die Ansprüche in voller Höhe geltend und korrespondieren selbständig mit der Gegenseite. Soweit möglich rechnen wir unsere Kosten direkt mit der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Wenn Sie Ihren Fall lieber selber bearbeiten möchten oder zunächst die Erfolgsaussichten prüfen lassen möchten, können wir Ihnen im Rahmen einer Online-Erstberatung unsere kurze Einschätzung zu Ihrem Fall geben. Falls Sie sich anschließend entscheiden sollten, den Fall von uns bearbeiten zu lassen, werden die Kosten der Erstberatung auf spätere Gebühren angerechnet und bei Regulierung durch die gegnerische Versicherung an Sie zurückerstattet.

Was wir von Ihnen benötigen:

Für die Erstberatung benötigen wir in der Regel keine schriftlichen Unterlagen, sondern lediglich Ihre Schilderung des Unfallgeschehens und die daraus entstandenen Schäden bzw. Verletzungen. Falls Sie verletzt wurden und sich über die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes erkundigen wollen, beschreiben Sie bitte den ärztlichen Befund, die Zahl der Tage, für die Sie krankgeschrieben wurden und welche Behandlung notwendig war (z. B. Tragen einer Halskrause für 5 Tage).

Falls wir die gesamte Unfallabwicklung für Sie vornehmen sollen, benötigen wir neben den obengenannten Informationen auch einige schriftliche Unterlagen.

1. Vollmacht: Zum Nachweis, dass wir in Ihrem Namen tätig werden dürfen, müssen wir eine Vollmacht vorlegen. Ein entsprechendes Formular schicken wir Ihnen gerne zu. Bitte schicken Sie uns die unterschriebene Vollmacht per Fax, Post oder E-Mail zu.

2. Falls Ihr Fahrzeug repariert wurde, benötigen wir die Rechnung der beauftragten Werkstatt. Aus der Rechnung sollte nach Möglichkeit auch hervorgehen, wie lange die Reparatur dauerte.

3. Bei Schäden von mehr als 700 bis 1000 Euro verlangen Versicherungen meistens die Vorlage eines Gutachtens. Die Kosten dieses Gutachtens werden von der Versicherung erstattet, sofern ein Verschulden auf der Gegenseite vorliegt. Falls Ihnen ein Gutachten bereits vorliegt, schicken Sie uns es bitte zu. Bitten teilen Sie uns mit, ob das Gutachten von Ihnen schon bezahlt wurde, oder ob der Anspruch auf Kostenerstattung an den Sachverständigen abgetreten wurde.

Bitten gehen Sie bei der Schilderung des Unfalls auch auf die folgenden Punkte ein:

Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen, wenn ja von welcher Polizeidienststelle? Gab es Zeugen des Unfalls, falls der Fahrer und der Eigentümer des Fahrzeuges unterschiedliche Personen sind, kann auch der Fahrer Zeuge sein. Sind Sie (z. B. als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt? Beschreiben Sie bitte das Fahrzeug nach Typ, Alter und ungefähres Datum Ihres Kaufes.

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Sachverhalt

Beschreiben Sie hier Ihr Rechtsproblem und nehmen Sie zu den oben genanten Fragen Stellung! Schreiben Sie uns auch, was Ihre Fragestellung ist.

Falls wir für die Beantwortung Ihres Falles Unterlagen benötigen, schicken Sie uns diese bitte per E-Mail, Post oder Telefax (0931-52235).

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