Verkehrsrecht
Sie waren in einen
Verkehrsunfall verwickelt und möchten keinerlei Ärger mit der
Abwicklung haben. Wir übernehmen für Sie die außergerichtliche
Korrespondenz mit dem Unfallgegner oder dessen Versicherung und nehmen
Ihre Interessen wahr. Soweit möglich rechnen wir unsere Kosten direkt
mit der gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung
ab.
Wenn bei einem Unfall
Ihr Fahrzeug beschädigt oder Sie selbst verletzt wurden, gilt es,
eine Vielzahl von Ansprüchen gegenüber dem Schädiger zu
beziffern und geltend zu machen. Hierzu zählen Ansprüche auf
Scherzensgeld, Reparaturkosten (auch wenn das Fahrzeug selbst repariert
wird), Ersatz vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, Mietwagenkosten,
Nutzungsausfall, Gutachtenkosten, Behandlungskosten, Höherstufungsschaden
bei der Kaskoversicherung, aber auch verhältnismäßig kleine
und oft vergessene Ansprüche auf Zahlung einer Kostenpauschale oder
Verzugszinsen. Gelegentlich neigen Versicherungen gerade bei nicht anwaltlich
vertretenen Anspruchsstellern dazu, unangemessenen Abzüge vorzunehmen
oder völlig unsinnige Beweise oder Belege zu verlangen. Dieses Verhalten
einiger Gesellschaften zahlt sich durchaus aus, da viele Privatpersonen
die Abzüge hinnehmen, weil sie eine gerichtliche Auseinandersetzung
scheuen. Versicherungen erkennen dies daran, dass kein Anwalt in Anspruch
genommen wurde.
Was wir für
Sie tun können:
Wir können für
Sie die gesamte außergerichtliche Schadensabwicklung übernehmen.
Wir ermitteln für die den Anspruchsgegner, machen die Ansprüche
in voller Höhe geltend und korrespondieren selbständig mit der
Gegenseite. Soweit möglich rechnen wir unsere Kosten direkt mit der
gegnerischen Versicherung oder Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Wenn Sie Ihren Fall
lieber selber bearbeiten möchten oder zunächst die Erfolgsaussichten
prüfen lassen möchten, können wir Ihnen im Rahmen einer
Online-Erstberatung unsere kurze Einschätzung zu Ihrem Fall geben.
Falls Sie sich anschließend entscheiden sollten, den Fall von uns
bearbeiten zu lassen, werden die Kosten der Erstberatung auf spätere
Gebühren angerechnet und bei Regulierung durch die gegnerische Versicherung
an Sie zurückerstattet.
Was wir von Ihnen
benötigen:
Für die Erstberatung
benötigen wir in der Regel keine schriftlichen Unterlagen, sondern
lediglich Ihre Schilderung des Unfallgeschehens und die daraus entstandenen
Schäden bzw. Verletzungen. Falls Sie verletzt wurden und sich über
die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes erkundigen wollen,
beschreiben Sie bitte den ärztlichen Befund, die Zahl der Tage, für
die Sie krankgeschrieben wurden und welche Behandlung notwendig war (z.
B. Tragen einer Halskrause für 5 Tage).
Falls wir die gesamte
Unfallabwicklung für Sie vornehmen sollen, benötigen wir neben
den obengenannten Informationen auch einige schriftliche Unterlagen.
1. Vollmacht: Zum
Nachweis, dass wir in Ihrem Namen tätig werden dürfen, müssen
wir eine Vollmacht vorlegen. Ein entsprechendes Formular schicken wir
Ihnen gerne zu. Bitte schicken Sie uns die unterschriebene Vollmacht per
Fax, Post oder E-Mail zu.
2. Falls Ihr Fahrzeug
repariert wurde, benötigen wir die Rechnung der beauftragten Werkstatt.
Aus der Rechnung sollte nach Möglichkeit auch hervorgehen, wie lange
die Reparatur dauerte.
3. Bei Schäden
von mehr als 700 bis 1000 Euro verlangen Versicherungen meistens die Vorlage
eines Gutachtens. Die Kosten dieses Gutachtens werden von der Versicherung
erstattet, sofern ein Verschulden auf der Gegenseite vorliegt. Falls Ihnen
ein Gutachten bereits vorliegt, schicken Sie uns es bitte zu. Bitten teilen
Sie uns mit, ob das Gutachten von Ihnen schon bezahlt wurde, oder ob der
Anspruch auf Kostenerstattung an den Sachverständigen abgetreten
wurde.
Bitten gehen Sie
bei der Schilderung des Unfalls auch auf die folgenden Punkte ein:
Wurde der Unfall von
der Polizei aufgenommen, wenn ja von welcher Polizeidienststelle? Gab
es Zeugen des Unfalls, falls der Fahrer und der Eigentümer des Fahrzeuges
unterschiedliche Personen sind, kann auch der Fahrer Zeuge sein. Sind
Sie (z. B. als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt? Beschreiben
Sie bitte das Fahrzeug nach Typ, Alter und ungefähres Datum Ihres
Kaufes.
Zum
Formular
Nach
oben
Sachverhalt
Beschreiben Sie hier
Ihr Rechtsproblem und nehmen Sie zu den oben genanten Fragen Stellung!
Schreiben Sie uns auch, was Ihre Fragestellung ist.
Falls wir für
die Beantwortung Ihres Falles Unterlagen benötigen, schicken Sie
uns diese bitte per E-Mail,
Post oder Telefax (0931-52235).
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